Zusatz zum Vertrag – Hebamme Martinique Hermes
Diese Datenschutzerklärung ist ein Zusatz zum geschlossenen Vertrag mit der Hebamme Martinique Hermes.
Im Vertrag sind alle wichtigen Punkte zum Datenschutz ausführlich erläutert.
Diese Datenschutzerklärung wird nur einmal pro Frau unterschrieben und gilt für alle Verträge.
1) Ich bin einverstanden und willige explizit ein, dass durch die Hebamme meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden: Zur Pflege der Kontaktdaten, der Erfüllung des Behandlungsvertrags, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen, zur Betreuungsdokumentation. Zu diesen Zwecken können Ihre Daten an die Krankenkasse und/oder die Abrechnungsfirma weitergegeben oder übermittelt werden. Dort werden diese ebenfalls zu folgenden Zwecken verarbeitet: Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, zur Dokumentation der Betreuung oder Leistungserbringung.
2) Ich bin darauf hingewiesen worden, dass
• die im Rahmen der vorstehenden genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten meiner Person unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden.
• die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und dass ich mein Einverständnis verweigern kann mit der Folge, dass der Behandlungsvertrag nicht erfüllt werden kann/nicht zustande kommt und die Behandlung nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann.
• Ich jederzeit berechtigt bin, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu verlangen.
• Ich jederzeit berechtigt bin, die Berichtigung, Löschung oder Sperrung einzelner personenbezogener Daten zu verlangen. • Ich jederzeit berechtigt bin, mit Wirkung für die Zukunft, diese Einwilligungserklärung zu widerrufen.
3) Ich bin einverstanden, dass die Hebamme gegenüber meinem Partner der Schweigepflicht entbunden sind.
4) im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/ einer Klinikeinweisung stimme ich der Weitergabe aller personenbezogenen und medizinischen Befunde und Daten, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von mir und meinem Kind erforderlich sind zu.
5) Der Weitergabe an eine vertretende praxisfremde Hebamme (im Falle von Krankheit/ Urlaub der o. g. Hebammen) stimme ich zu.
6) Ich habe den kompletten Vertrag gelesen und verstanden. Etwaige Fragen wurden mir von den Hebammen beantwortet und sind somit geklärt.
Den Punkten 1-6 in der Bestätigung stimme ich komplett zu. Ja
Den aufgeführten Punkten stimme ich nicht zu: Nein
AGB´s der Hebamme Martinique Hermes
1. Leistungen
Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebammen in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf der Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde. Dieser umfasst u. a. folgende Leistungen:
• Vorgespräch
• Anamneseerhebung
• Beratung und Hilfe ab Schwangerschaftsbeginn
• Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen
• Vorsorgeuntersuchung lt. Mutterschaftsrichtlinien
• CTG-Überwachung lt. Mutterschaftsrichtlinien
• Laborabnahmen
• Wochenbettbetreuung nach der Geburt (Hausbesuche) Muss mit der Hebamme vorher gesondert vereinbart werden!
• Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings
Für die Inanspruchnahme von Kursen gilt ein gesonderter Vertrag.
Die Geburtsbetreuung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
2. Erreichbarkeit der Hebammen Martinique Hermes
Tel :176/61392097 hebamme.mhermes@icloud.com .Die Hebamme ist von Montag bis Freitag telefonisch und per SMS von 08.00 bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung erreichbar.
Nimmt die Hebamme einen Anruf nicht sofort entgegen, hinterlässt die Leistungsempfängerin unbedingt den Grund ihres Anrufes auf dem eingerichteten Anrufbeantworter oder sendet diesen als kurze Nachricht per SMS. Damit kann die Hebamme die zeitliche Notwendigkeit des Rückrufes einschätzen und meldet sich dann sobald wie möglich telefonisch zurück. Außerhalb der Sprechzeiten, in Notfällen oder bei Nichterreichen der Hebamme in dringlich zu klärenden Situationen wendet sich die Leistungsempfängerin zeitnah an ihren Gynäkologen/Pädiater, eine nahegelegene Klinik, die kinderärztliche Notfallambulanz, den kassenärztlichen Notdienst (Tel.: 116 117) bzw. wählt den Notruf. Nachrichten über „Facebook“ oder „WhatsApp“ können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden und werden daher ungelesen gelöscht.
Vertretung
Bei längerer geplanter Abwesenheit der Hebamme (z. B. Urlaub, Fortbildungen) wird die Leistungsempfängerin frühestmöglich über die geplante Vertretungssituation informiert. In Einzelfällen kann die Betreuung für einen gewissen Zeitraum von einer praxisfremden Hebamme übernommen werden . Eine Vertretungshebamme ist von der Leistungsempfängerin selbst zu suchen.
4 Räumliche Rahmenbedingungen und Umzug
Die vereinbarten Termine während der Schwangerschaft und nach der Geburt finden entweder in der Hebammenpraxis oder bei der Leistungsempfängerin zu Hause statt. In Ausnahmefällen und nach Absprache kann dieser Ort flexibel geändert werden. Über einen Wohnortswechsel während der Betreuungszeit werden die Hebammen zeitnahe informiert, da eine Betreuung nicht in allen Städten und Regionen möglich ist.
5. Terminvereinbarung/ Verschiebung/ Absage
a. Terminvereinbarung
Die Hebamme vereinbart mit der Leistungsempfängerin individuell nach Bedarf Termine. Die Termine müssen persönlich, telefonisch oder per Email vereinbart und von beiden Seiten bestätigt werden. Hinweis: Für die Vorsorgeuntersuchung bei der Hebamme ist die Leistungsempfängerin ebenso wie für die Termine beim Frauenarzt von Ihrer Arbeitszeit nach § 7 MuSchG freigestellt.
b. Zeitnaher Hausbesuch nach dem Klinikaufenthalt
Die Leistungsempfängerin informiert die Hebamme per Anruf über die erfolgte Geburt. Einen Tag vor der Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgt am Vormittag ein zweites Telefonat durch die Leistungsempfängerin, damit eine Übernahme in die häusliche Betreuung für den Tag der Entlassung, bzw. spätestens für den Tag danach, geplant und gewährleistet werden kann. Nur dann ist die Betreuungskontinuität von Hebammenhilfe durch die Hebammen zuverlässig sichergestellt.
c. Absagen der Termine und Nichterscheinen / Nichtantreffen
Ein Termin kann bis zu 24h vor den ursprünglich geplanten Beginn von der Leistungsempfängerin abgesagt werden. Sagt die Leistungsempfängerin einen Termin weniger als 24h vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab, erscheint nicht oder ist bei einem vereinbarten Hausbesuch nicht anzutreffen, wird der Termin privat in Rechnung gestellt. Der Grund für die Absage, das Nichterscheinen oder Nichtantreffen ist dabei unerheblich. Dies gilt auch wenn der Hebamme Wartezeit entsteht.
d. Verspätungen und Ersatzansprüche
In der Regel vereinbart die Hebamme Termine, in denen sie in einem Zeitfenster von +/‐ 30 Minuten eintrifft. Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich dazu, sich in dieser Zeit in ihrem häuslichen Umfeld aufzuhalten. Sollte es zu größeren Abweichungen von der vereinbarten Zeit kommen, informieren die Hebammen die Leistungsempfängerin schnellstmöglich telefonisch oder per SMS. Die Hebamme kann berufsbedingt zu ungeplanten Einsätzen gerufen werden, sodass Termine gelegentlich kurzfristig abgesagt werden müssen. In diesen Fall wird zeitnah ein neuer Termin vereinbart. In dringenden Fällen wendet sich die Leistungsempfängerin wie unter Punkt 2 beschrieben an die entsprechende Stelle. Wird ein Termin auf Grund von unvorhersehbaren Ereignissen von der Hebamme kurzfristig abgesagt, kann die Leistungsempfängerin keine Ersatzansprüche geltend machen.
6. Abrechnung und Zahlungsbedingungen
a. Allgemein
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen, wird von den Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Über Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie Erreichen der Höchstgrenzen wird die Leistungsempfängerin rechtzeitig durch die Hebammen informiert.
b. Hebamio Service Zur Abrechnung der Hebammenhilfe
Dazu werden die zur Abrechnung nach § 301 a SGB V notwendigen Angaben weitergeleitet. Dies beinhaltet insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse, kindliche Geburtsdatum und die abzurechnenden Leistungen mit Datum. Hebamio Service ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und beachten die aktuellen Datenschutzgesetze. Die Daten dürfen nur an die zuständige Krankenkasse weitergegeben werden.
c. Quittierungspflicht
Seit Inkrafttreten des Vertrages zur Versorgung mit Hebammenhilfe (§ 134a SGB V) zum 01.08.2007 sind Hebammen verpflichtet, gegenüber der Krankenkasse die erbrachten Leistungen von der Leistungsempfängerin als Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse mittels Unterschrift bestätigen zu lassen. Die Unterschrift ist Voraussetzung, damit erbrachte Leistungen mit der Krankenkasse abrechnet werden können. Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich dazu, alle von der Hebamme erbrachten Leistungen einzeln zu quittieren.
d. Private Rechnungen
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Fahrtkosten der Hebammen bis zu 20 Kilometer einfache Strecke. Sollte die Distanz für die Betreuung mehr als 20 Kilometer betragen, werden die zusätzlichen Fahrtkosten der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt. Die Kosten betragen 0,81 € bzw. 1,11 € pro Kilometer. Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung. Eigenanteil: In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der Leistungsempfängerin als Selbstzahlerin privat in Rechnung gestellt. Aufgrund dessen, dass Sachsen keine eigene Privatgebührenordnung hat, richten sich die Gebühren für Selbstzahlerinnen nach der aktuellen Hebammengebührenordnung - HebGebO und werden mit Faktor 2 berechnet.
• Falls keine gültige Mitgliedschaft der o.g. Krankenkasse festgestellt werden kann
• Vereinbarte Termine, die nicht eingehalten wurden und nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt wurden oder der Hebamme Wartezeit entsteht
• Falls Leistungen bei mehreren praxisfremden Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. Um dies zu vermeiden, ist es unverzichtbar, die Hebammen über bereits in Anspruch genommene Kassenleistungen bei einer praxisfremden Kollegin zu informieren.
• Verwendete Hilfsmittel, Medikamente oder Tees, welche nicht von der Krankenkasse bezahlt werden.
7. Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sollten während der Schwangerschaft oder nach der Geburt Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben. Bei Nichtbeachtung dieser Empfehlung übernimmt die Hebamme keine Haftung für Folgeschäden. Sofern eine Ärztin/ ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein eigenes Vertragsverhältnis. Die Hebammen haften nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen. Die Hebammen haften nicht für den Inhalt der Broschüren, die sie ausgibt.
8. Schweigepflicht
Die Hebamme ist an die Schweigepflicht gebunden, auch gegenüber Ehegatten, Verwandten und Familienangehörigen, es sei denn, die Leistungsempfängerin bestimmt etwas anderes. Die Schweigepflicht ist aufgehoben, wenn die Hebamme aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, z. B. eine Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz besteht oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung hin auskunftspflichtig ist. Die Verschwiegenheit gilt nicht gegenüber Betreuern im Sinne des BGB und auch nicht gegenüber Personensorgeberechtigten für Minderjährige.
9. Datenschutz a. Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung Hebammen Martinique Hermes ,Xantener Strasse 30, 47441 Moers, hebamme.mhermes@icloud.com
b. Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen der Leistungsempfängerin und der Hebamme und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeitet die Hebamme personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die die Hebamme erhebt. Zu diesen Zwecken können mir auch andere Kooperationspartner, wie Hebammen, Ärzte oder Kliniken, bei denen die Leistungsempfängerin in Behandlung ist, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen). Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für die Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen und der Behandlungsvertrag nichtzustande kommen.
c. Empfänger der Daten Die Hebamme übermittelt die personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Leistungsempfängerin eingewilligt hat. Empfänger der personenbezogenen Daten können vor allem Hebammen, Ärzte, Labore, Krankenkassen und Abrechnungsstellen sein. Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei der Leistungsempfängerin erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und im Vertretungsfall. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger. Alle Daten kann die Hebamme auch verwenden, wenn im Zusammenhang mit der Erfüllung des Behandlungsvertrages persönliche Angriffe gegen die Hebamme und ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten und Tatsachen entlasten können. Die Daten werden auch im Interesse der Rechtsverfolgung weitergegeben und gespeichert.
d. Speicherung der Daten Die Hebamme bewahrt die personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus § 630 g BGB ist die Hebammen dazu verpflichtet Dokumentationsdaten 30 Jahre nach der letzten Behandlung und 10 Jahre nach der letzten Rechnungsstellung aufzubewahren.
e. Rechte der Leistungsempfängerin Die Leistungsempfängerin hat das Recht, über die betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch kann die Leistungsempfängerin die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht der Leistungsempfängerin unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigt die Hebammen das Einverständnis der Leistungsempfängerin. In diesen Fällen hat die Leistungsempfängerin das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen. Sie hat ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die Anschrift der für die Hebammen zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Verlangt die Leistungsempfängerin eine Abschrift der Akte, so kann diese kostenpflichtig gegen die Kopierkosten gemäß § 630 g BGB erstellt werden. Original-Unterlagen werden nicht herausgegeben. f.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Artikel 9 Abs. 2 h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Abs. 1 Nr. 1 b) Bundesdatenschutzgesetz. 10. Sonstige Regelungen Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt. Die Leistungsempfängerin bestätigt die Richtigkeit ihrer Angaben. Eine Ausführung des Vertrages wurde ihr ausgehändigt.
Ort, Datum, Unterschrift Leistungsempfängerin ____________________________________________________________
Datum, Unterschrift Hebamme
Spotřebitelé mají právo na odstoupení od smlouvy za následujících podmínek: Spotřebitelem je každá fyzická osoba, která uzavírá právní transakci za účelem, který nelze převážně přičíst ani její obchodní nebo samostatné profesní činnosti. Praxe porodní asistentky/porodní asistentky upozorňuje účastníka na následující: Tuto smlouvu máte právo zrušit do 14 dnů bez udání důvodů. Výpovědní lhůta je 14 dnů ode dne uzavření smlouvy. Abyste mohli uplatnit své právo na odstoupení od smlouvy, musíte o svém rozhodnutí odstoupit od této smlouvy informovat porodní asistentku prostřednictvím jasného prohlášení (například dopisem zaslaným poštou nebo e-mailem). Aby byla dodržena lhůta pro odstoupení od smlouvy, postačí, když zašlete oznámení o uplatnění práva na odstoupení od smlouvy před uplynutím lhůty pro odstoupení od smlouvy.
Důsledky odvolání
Porodní asistentka/praxe porodní asistentky musí neprodleně vrátit všechny přijaté platby od účastnice, nejpozději však do 14 dnů ode dne, kdy bylo doručeno oznámení o odvolání. Pokud účastník požádal o zahájení služby během lhůty pro zrušení, musí účastnice zaplatit praxi porodní asistentky přiměřenou částku, která odpovídá podílu služby, která byla do tohoto okamžiku využita.